Im Falle des Ausbruchs einer Pandemie kann die zuständige Behörde diverse Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) treffen. Hervorzuheben sind dabei die Quarantäne und das berufliche Tätigkeitsverbot gemäß §§ 30, 31 IfSG.

Gemäß § 56 Abs. 1 IfSG erhält derjenige, der als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 IfSG beruflichen Tätigkeitsverboten unterliegt oder unterworfen ist und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, eine Entschädigung in Geld. Das gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert werden (Quarantäne), bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Maßnahmen nicht befolgen können. Hinsichtlich der einzelnen Begriffsbestimmungen wird auf § 2 IfSG verwiesen.

Die Entschädigung erfolgt in Höhe des Krankengeldes, das auch die gesetzliche Krankenkasse zahlen würde. Das sind 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 % des Nettogehalts. Zudem ist die Summe auf 109,38 Euro pro Tag gedeckelt (Stand 2020).

Gemäß § 56 Abs. 5 IfSG hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, jedoch längstens für sechs Wochen die Entschädigung anstelle der zuständigen Behörde auszuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann gegen die Behörde einen Erstattungsanspruch gemäß § 56 Abs. 5 IfSG. Der Antrag ist gemäß § 56 Abs. 11 IfSG innerhalb von drei Wochen nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung geltend zu machen. Gemäß § 56 Abs. 12 IfSG ist dem Arbeitgeber ein Vorschuss zu gewähren.

 

Entsprechende Anträge sind für Betriebe mit Sitz im Freistaat Sachsen zu richten an:

Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Telefon: 0371/532 – 1223 – Ansprechpartnerin: Frau Claudia Gläser

www.lds.sachsen.de – Hier finden Sie weitere Informationen und Hinweise!

 

Die Antragsformulare finden Sie im Nachgang zum Herunterladen!

- Antrag auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz

- Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

Rückwirkend zum 01.03.2020 wird der Zugang zum Kurzarbeitergeld (KuG) erleichtert. Die Bundesregierung hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, dem Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben.

Danach müssen nur noch 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, wenn Kurzarbeit beantragt werden soll.

Nach Verlautbarungen aus dem Arbeitsministerium soll in Unternehmen, die mit Arbeitszeitkonten arbeiten, nicht darauf bestanden werden, dass diese bis in den maximalen Negativsaldo gefahren werden müssen, ehe Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden kann.

 

Zum Verfahren

Zur Einführung von Kurzarbeit muss diese zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit (zuständig ist die örtliche Dienststelle) angezeigt werden. Diese Anzeige muss bis zum jeweiligen Monatsende bei der örtlich zuständigen Agentur eingegangen sein. In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber von jedem einzelnen betroffenen Arbeitnehmer die Zustimmung einholen. Aus Nachweisgründen sollte dies schriftlich dokumentiert werden. Findet sich in den Arbeitsverträgen eine entsprechende Regelung für die Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber kann die Einzelzustimmung entfallen. (Hinweis: In den Vordrucken der Kreishandwerkerschaft ist eine entsprechende Formulierung eingearbeitet)

Nach der Anzeige kann dann der KuG-Leistungsantrag bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden.

 

Nachfolgend die zwei Vordrucke der Bundesagentur zum Download:

1. Antrag über Arbeitsausfall

2. Antrag auf Kurarbeitergeld (Kug) - Leistungsantrag

    Kug-Abrechnungsliste - Anlage zum Leistungsantrag

Weitere Informationen für den Arbeitgeber erhalten Sie über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit - https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen

Am 27.01.2020 tagte die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft in den Räumen der Metall eG in Auerbach.

Kreishandwerksmeister Mario Kahl zog in seinem Bericht eine Bilanz über die Arbeit der Kreishandwerkerschaft in den letzten 5 Jahren. Er dankte allen Ehrenamtsträgern in den Innungen und der Kreishandwerkerschaft für die konstruktive Zusammenarbeit, die er in seiner Arbeit als Kreishandwerksmeister schätzen gelernt habe.

 

Auf der Tagesordnung standen u.a. die Neuwahlen des Kreishandwerksmeisters sowie seiner Stellvertreter und des Vorstandes ebenso wie des Rechnungsprüfungsausschusses.

Herr Mario Kahl wurde als Kreishandwerksmeister bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden Glasermeister Jürgen Putscher aus Treuen und Elektroinstallationsmeister Thomas Enders aus Rodewisch gewählt.

 

In den Vorstand der Kreishandwerkerschaft Vogtland wurden folgende Personen gewählt:

Roland Fuhrmann
Tischlermeister aus Plauen

Harald Hegner
Malermeister aus Großfriesen

Reiner Heinze
Malermeister aus Beerheide

Uwe Helm
Bäckermeister aus Schöneck

Rainer Heyn
Heyn Feuerschutz aus Rodewisch

Patricia Krämer
Baugeschäft Otto Wolf aus Wildenau

Uwe Lang
Raumausstattermeister aus Plauen

Steffen Meinel
Wünsche Zupfinstrumentenbau KG Markneukirchen

Jörg Tiepmar
Friseurmeister aus Rodewisch

 

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

Herr Andreas Hellinger
ROHEMA Markneukirchen

Herr Dietmar Meinel
Elektro-Fischer aus Zwota

Herr Roman Wunderlich
Bäckermeister aus Oelsnitz

 

Somit wurden alle satzungsgemäßen Wahlen der Handwerksorganisation des Vogtlandkreises für die neue Wahlperiode ordnungsgemäß abgeschlossen.

Wir verabschieden aus dem Vorstand: Elektroingenieur Peter Seidel, Friseurmeisterin Yvonne Blobner, Friseurmeister Joachim Tiepmar und Bäckermeister Roman Wunderlich.

Kreishandwerksmeister Mario Kahl bedankte sich für die langjährige Ehrenamtstätigkeit und wünschte alles Gute.

 

2020-01-27 MV KHV - neuer Vorstand (2).jpg                                                                                 2020 01 27 MV KHV   Verabschiedung (1)                               

Vorstandsmitglieder der Kreishandwerkerschaft Vogtland (hier im Bild v.l.):                                                      Mit einem kleinen Präsent dankten wir Yvonne Blobner, Joachim Tiepmar, Roman Wunderlich

Rainer Heyn, Roland Fuhrmann, Uwe Lang, Mario Kahl, Reiner Heinze,                                                          und Peter Seidel (v.l.) für ihren ehrenamtlichen Einsatz im Vorstand

Thomas Enders, Jörg Tiepmar, Uwe Helm, Harald Hegner, Steffen Meinel

 

Die Große Koalition hat sich geeinigt: Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht verabschiedet werden. In welchen Handwerksberufen eine Meisterpflicht besteht, in welchen nicht – und was die Argumente für und gegen die Rückvermeisterung sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick....

 

Die Deutsche Handwerks Zeitung veröffentlichte am 10.09.2019 einen Artikel zum Thema Meisterpflicht. Den gesamten Artikel können Sie hier weiterlesen.

 

 

 

Es ist eine freiwillige Angelegenheit. Und dennoch haben sich 19 Bäcker eingefunden, um ihren Stollen testen zu lassen. Der Prüfer, Michael Isensee, nahm die Stollen unter die Lupe. Er roch, schaute und schmeckte. Mit einem Schluck schwarzen Tee wurden die Geschmacksnerven wieder neutralisiert, so dass jeder Stollen seine volle Aufmerksamkeit bekam. Auch wenn die Rezepte gleich sind, so hat doch jeder Stollen seine eigene Note.

Erstmalig gab es eine Stollen-Tombola. Jeder Besucher der Sparkasse hatte die Möglichkeit für einen EURO ein Los zu kaufen und einen von 24 Stollen, die unsere vogtländischen Bäcker zur Verfügung stellten, zu gewinnen. Der Erlös ging an die Sonnenhofschule Auerbach.

Jörg Schürer, Vorsitzender des vogtländischen Stollenverbands und Obermeister der vogtländischen Bäcker, war mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Es wurde 24 mal das Prädikat „sehr gut“ und 8 mal „gut“ vergeben.

Es geht doch nichts über ein Stück Stollen in der Weihnachtszeit.

 

Stollenprüfung 24 10 2019 (1)                                 Stollenprüfung 24 10 2019 (6)

 1. Vogtländische Stollen - Bei ihr gab es die leckeren Stollen zu gewinnen                   Experten im Gespräch:
 

Hintere Reihe: Jörg Schürer, Lutz Schulze, Volker Wunderlich

Vordere Reihe: Michael Isensee, und Michael Seidel


               


                    

2019 09 28 01 Gesellen gesamt (1)

 

Auch in diesem Jahr sind wieder zahlreiche junge Handwerker und Handwerkerinnen der Einladung der Kreishandwerkerschaft Vogtland in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Chemnitz zur festlichen Übergabe der Gesellenbriefe und Prüfungszeugnisse in die Sparkasse Vogtland am Komturhof in Plauen gefolgt.

Viele Gesellinnen und Gesellen kamen in Begleitung von Familie, Freunden und Handwerksmeistern, um dieses Ereignis gebührend zu feiern. Die Tischler und Friseure waren hierbei am stärksten vertreten. Gefolgt von den Gewerken Fleischer, Bäcker, Konditor, Fachverkäufer im Lebensmittelhandel, Zimmerer, Maler und Lackierer, KFZ-Lackierer, Musiker und Elektroniker.

Auch viele Ehrengäste wie Herr Peter Seidel (Vizepräsident der Handwerkskammer Chemnitz und stellvertretender Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Vogtland), Kreishandwerksmeister Mario Kahl von der Kreishandwerkerschaft Vogtland, Dr. Uwe Drechsel (1. Beigeordneter des Landratsamtes Vogtlandkreis), Dr. Olaf Richter (Hauptabteilungsleiter für Bildung der Handwerkskammer Chemnitz), Frau Annett Wunderlich (Direktorin der Region Oberland der Sparkasse Vogtland) sowie Frau Anke Mattheß (Mitarbeiterin der IKK Classic), haben es sich nicht nehmen lassen der Feierstunde beizuwohnen.

Unser Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Vogtland, Herr Jürgen Petzold, begrüßte alle Anwesenden und gab das Wort weiter an Frau Annett Wunderlich, Direktorin der Region Oberland der Sparkasse Vogtland. Im Anschluss ergriff Kreishandwerksmeister Mario Kahl von der Kreishandwerkerschaft Vogtland das Wort und sprach ein großes Lob an alle Beteiligten aus. Er ermutigte die jungen Leute, sich stets weiterzubilden, um in Zukunft noch den Meiserbrief zu erlangen - das Qualitätssiegel im Handwerk. Auch Herr Peter Seidel, Vizepräsident der Handwerkskammer Chemnitz, richtete das Wort an alle Anwesenden und übermittelte seine persönlichen Glückwünsche.

Wie es der Tradition gebührt wurden die Gesellenbriefe und Zeugnisse bei geöffneter Innungslade übergeben. Es wurde eine Kerze entzündet bevor 55 Absolventen Ihre Gesellenbriefe und Zeugnisse persönlich an diesem Samstag entgegennahmen. Zwei junge Leute wurden für Ihre hervorragenden Leistungen noch einmal individuell geehrt.

  • Anna Schneider (Konditorin), bei Stangengrüner Mühlenbäckerei AG Lengenfeld
  • Heinz Tebbi (Geigenbauer), bei BSZ Klingenthal

Die Musikschule Vogtland übernahm wieder die musikalische Gestaltung. Die beiden jungen Damen Hannah Gruschwitz und Luise Koch begeisterten mit Gesang und Musik und schlossen die Feststunde musikalisch ab.

Danach wurde noch zu einem kleinen Imbiss eingeladen, welcher von der Sparkasse Vogtland organisiert wurde. Hierfür bedankt sich die Kreishandwerkerschaft Vogtland recht herzlich bei der Sparkasse Vogtland.

 

2019 09 28 Jahrgangsbeste (1)

 

 

  von links:

  Peter Seidel (Vizepräsident der Handwerkskammer Chemnitz);

  Anna Schneider (Konditorin); Heinz Tebbi (Geigenbauer);

  Mario Kahl (kreishandwerksmeister Kreishandwerkerschaft Vogtland)

 

 

 

2019 09 28 Gitarrenduo (3)

Gitarrenduo der Musikschule Vogtland (Hannah Gruschwitz und Luise Koch)

 

 

von links:

  Peter Seidel (Vizepräsident der Handwerkskammer Chemnitz);

  Mario Kahl (kreishandwerksmeister Kreishandwerkerschaft Vogtland)

  Max Schmidt und Carsten Seipelt (beide Zimmerer) sowie Tobias Erl (Elektroniker)