In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. April 2020 wird über die Empfehlungen der Bundesregierung zu einem neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 informiert.

Diese enthält die folgenden Eckpunkte:

 

  1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
    Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
    Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
    In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
    Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
  5. Niemals krank zur Arbeit!
    Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
    Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
    Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
    Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
    Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"
    Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.

Diese neuen Standards sind ab sofort in allen betrieblichen Arbeitsabläufen zu beachten.

Der Arbeitgeber muss die Voraussetzungen für deren Einhaltung schaffen.

Weiter ist zu empfehlen, dass auch die Arbeitnehmer in geeigneter Art und Weise (Belehrung) nachweislich informiert wurden.

Ferner sollte jeder Arbeitgeber die Einhaltung im Betrieb und auf Baustellen kontrollieren.

Für spezifische branchenbezogene Maßnahmen sollte bei Erfordernis mit den Berufsgenossenschaften Rücksprache genommen werden.

"Gemeinsam da durch."
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Medieninformation des  Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
07.04.2020


Heute hat der Freistaat Sachsen seine Unterbringungszuschüsse für Einpendler aus Tschechien und Polen auf zusätzliche Branchen erweitert, eine entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Kabinett soeben beschlossen.


Die Pauschale von 40 Euro pro Nacht gilt ab sofort auch für Beschäftigte in Einrichtungen und Betrieben, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.


Die Zuschüsse gab es bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten. »Wir reagieren damit auf die starke Nachfrage aus den Bereichen, die in der momentanen Situation für unser Land von elementarer Bedeutung sind. Nicht nur im gesundheitlichen Bereich, auch im Lebensmittelhandel, beim Warentransport und in der Landwirtschaft brauchen wir die tschechischen und polnischen Kolleginnen und Kollegen dringend«, begründet Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. »Die Arbeitskräfte aus unseren Nachbarländern leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit in und für Sachsen. In dieser außergewöhnlichen Situation zeigt sich das besonders.«


Arbeitgeber können ihre Bedarfe direkt bei der Landesdirektion Sachsen anmelden. Minister Dulig: »Ich danke den Kommunen und regionalenTourismusverbänden, dass sie bei der Kinderbetreuung im Rahmen der Notfallbetreuung und bei der Organisation geeigneter Unterkünfte für die Pendler helfen und bitte sie, das auch in den nächsten Wochen zu tun.«

• Zum Verfahren:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien oder Polen, die nach Sachsen einpendeln und in einem der oben genannten Bereiche beschäftigt sind, zeigen ihren Bedarf bei ihrem Arbeitgeber an. Der Arbeitgeber stellt dann einen Antrag bei der Landesdirektion Sachsen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur Verfügung. Arbeitnehmern aus den nun neu hinzugekommenen Bereichen, die bereits ab heute eine Unterkunft in Anspruch nehmen, entsteht kein Nachteil – der Zuschuss von 40/20 Euro gilt ab 7. April 2020 und wird bei Bedarf nachgezahlt.

Lesen Sie die Medieninformation im PDF-Format

Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

viele Betriebe haben in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen, dass die Kreditvergabe

im Rahmen der Coronakrise trotz der 80 %-Besicherung durch die KfW teilweise kompliziert

ist, da für das verbleibende Restrisiko die Bereitschaft der Geschäftsbanken vorliegen muss,

den Kredit unter diesen Bedingungen auszureichen.

 

Je nach Unternehmen kam es hierbei zu längeren Verhandlungen und Prüfverfahren sowie

unter Umständen zu einer Ablehnung, wenn die üblichen Sicherheiten für den von der KfW

nicht besicherten Teil nicht erbracht werden konnten.

 

Die Bundesregierung hat u.a.a. auf Drängen des Handwerks nunmehr regiert. Dazu dürfen wir

nachfolgend ein Schreiben unserer vogtländischen Bundestagsabgeordneten, Frau Magwas,

veröffentlichen. Wir bitten um Kenntnisnahme!

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ihre Kreishandwerkerschaft Vogtland

 

Schreiben unserer vogtländischen Bundestagsabgeordneten Frau Magwas

Beschluss - Eckpunkte zum KfW-Sonderprogramm

Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf über

Telefon: 03 74 67 / 66 84 01,

Fax:       03 74 67/ 66 84 02

oder per Mail

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Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschäftsstelle bis auf weiteres wegen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und den hierzu erlassenen landesrechtlichen Verfügungen

für den Besucherverkehr geschlossen bleibt.

Für Selbständige, Angehörige in Freien Berufen und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (bezogen auf Vollzeitäquivalent – VZÄ) besteht ab sofort die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung auf dem Postweg!

Unter dem Aspekt, dass die elektronischen Systeme wegen der hohen Eingangszahlen zeitweise überlastet sind und viele Unternehmen es nicht ständig neu versuchen können, sicher eine gute Lösung.

Das Antragsformular finden Sie im Anhang zum Download.