Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspfege (BGW)

hat einen Branchenstandard für Friseurbetriebe entwickelt, der HIER nachzulesen ist.

 

Mit deren Umsetzung wird eine Wiedereröffnung von Friseurbetrieben möglich sein.

Darüber hinaus werden auch weitere länderspezifische Vorgaben umzusetzen sein.

Diese sind im Moment noch nicht bekannt.

 

 

 

SMWA-Medieninformation vom 21.04.2020, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

 

Zuschuss zu Ausbildungsvergütung

 

Die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Eine dementsprechende Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums wurde heute vom Kabinett verabschiedet. Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Der einmalige Zuschuss wird in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen (1,5 Monate) bis zum Zeitpunkt des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld gewährt. Begünstigt werden Ausbildungsverhältnisse in Berufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO), für die Kurzarbeit bewilligt worden ist. Die Förderanträge können ab Montag, 27. April, bei den zuständigen Stellen (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) eingereicht werden und werden von dort nach Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses an die Bewilligungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) zur Bearbeitung weitergeleitet.

»Wir wollen sowohl unsere Auszubildenden vor Entlassungen schützen, als auch Ausbildungsbetriebe unterstützen und diejenigen schnell von den Lohnkosten für ihre Azubis entlasten, die von Kurzarbeit betroffen sind«, erklärt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. »Der Zuschuss wird vielen Unternehmen helfen, ihre Ausbildungsplätze in der aktuellen Krise zu sichern und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Der Fachkräftenachwuchs ist unsere wirtschaftliche Zukunft. Wir brauchen gut ausgebildete Menschen dringend, wenn unsere Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder hochgefahren wird.«

Die Zuwendung wird für den Zeitraum gewährt, in dem für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit besteht. Der Zuschuss wird bewilligt, wenn der Auszubildende gegenüber seinem Ausbildungsbetrieb einen Anspruch auf Zahlung der Ausbildungsvergütung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG für 6 Wochen (1,5 Monate) hat.

Verfahren:

Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie ist die Landesdirektion Sachsen (LDS).
Der Antrag ist ab kommenden Montag, 27. April, schriftlich nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörde und unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare über die zuständige Stelle bis spätestens 30.06.2020 bei der LDS einzureichen. Die zuständige Stelle hat das Ausbildungsverhältnis, für das die Förderung beantragt wird, zu bestätigen.
Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen. Er besteht aus einem Nachweis über die Zahlung der Ausbildungsvergütung an den Auszubildenden und einer Erklärung über die zuletzt im Februar 2020 gezahlte reguläre Ausbildungsvergütung des Ausbildungsbetriebes an den Auszubildenden.

 

Die Anträge sind unter hwk-chemnitz.de abrufbar.

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. April 2020 wird über die Empfehlungen der Bundesregierung zu einem neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 informiert.

Diese enthält die folgenden Eckpunkte:

 

  1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
    Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
    Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
    In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
    Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
  5. Niemals krank zur Arbeit!
    Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
    Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
    Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer "Nies-/Hustetikette" bei der Arbeit wird besonders geachtet!
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
    Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
    Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"
    Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.

Diese neuen Standards sind ab sofort in allen betrieblichen Arbeitsabläufen zu beachten.

Der Arbeitgeber muss die Voraussetzungen für deren Einhaltung schaffen.

Weiter ist zu empfehlen, dass auch die Arbeitnehmer in geeigneter Art und Weise (Belehrung) nachweislich informiert wurden.

Ferner sollte jeder Arbeitgeber die Einhaltung im Betrieb und auf Baustellen kontrollieren.

Für spezifische branchenbezogene Maßnahmen sollte bei Erfordernis mit den Berufsgenossenschaften Rücksprache genommen werden.

"Gemeinsam da durch."
Die Sparkasse Vogtland ist auch in Krisenzeiten für die vogtländischen Handwerker da! Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus treffen viele Unternehmer und Selbstständige hart. Hierzu tauschte sich Herr Jürgen Petzold, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, mit dem Vorstand der Sparkasse Vogtland aus.Die Sparkasse Vogtland hilft mit Unterstützung der KfW und regionaler Förderinstitute – erfahren Sie, wie das funktioniert und wie Sie schnell Hilfe bekommen. Mehr Informationen finden Sie unter
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Zudem hat die Sparkasse Vogtland eine ganz besondere Aktion ins Leben gerufen: Über die Online-Plattform https://helfen.gemeinsamdadurch.de können Unternehmen online Gutscheine anbieten. Interessenten erwerben diese Gutscheine jetzt und lösen sie zu einem späteren Zeitpunkt ein. Die Teilnahme ist für Unternehmer kostenfrei.

Medieninformation des  Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
07.04.2020


Heute hat der Freistaat Sachsen seine Unterbringungszuschüsse für Einpendler aus Tschechien und Polen auf zusätzliche Branchen erweitert, eine entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Kabinett soeben beschlossen.


Die Pauschale von 40 Euro pro Nacht gilt ab sofort auch für Beschäftigte in Einrichtungen und Betrieben, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.


Die Zuschüsse gab es bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten. »Wir reagieren damit auf die starke Nachfrage aus den Bereichen, die in der momentanen Situation für unser Land von elementarer Bedeutung sind. Nicht nur im gesundheitlichen Bereich, auch im Lebensmittelhandel, beim Warentransport und in der Landwirtschaft brauchen wir die tschechischen und polnischen Kolleginnen und Kollegen dringend«, begründet Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. »Die Arbeitskräfte aus unseren Nachbarländern leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit in und für Sachsen. In dieser außergewöhnlichen Situation zeigt sich das besonders.«


Arbeitgeber können ihre Bedarfe direkt bei der Landesdirektion Sachsen anmelden. Minister Dulig: »Ich danke den Kommunen und regionalenTourismusverbänden, dass sie bei der Kinderbetreuung im Rahmen der Notfallbetreuung und bei der Organisation geeigneter Unterkünfte für die Pendler helfen und bitte sie, das auch in den nächsten Wochen zu tun.«

• Zum Verfahren:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien oder Polen, die nach Sachsen einpendeln und in einem der oben genannten Bereiche beschäftigt sind, zeigen ihren Bedarf bei ihrem Arbeitgeber an. Der Arbeitgeber stellt dann einen Antrag bei der Landesdirektion Sachsen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur Verfügung. Arbeitnehmern aus den nun neu hinzugekommenen Bereichen, die bereits ab heute eine Unterkunft in Anspruch nehmen, entsteht kein Nachteil – der Zuschuss von 40/20 Euro gilt ab 7. April 2020 und wird bei Bedarf nachgezahlt.

Lesen Sie die Medieninformation im PDF-Format

Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

viele Betriebe haben in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen, dass die Kreditvergabe

im Rahmen der Coronakrise trotz der 80 %-Besicherung durch die KfW teilweise kompliziert

ist, da für das verbleibende Restrisiko die Bereitschaft der Geschäftsbanken vorliegen muss,

den Kredit unter diesen Bedingungen auszureichen.

 

Je nach Unternehmen kam es hierbei zu längeren Verhandlungen und Prüfverfahren sowie

unter Umständen zu einer Ablehnung, wenn die üblichen Sicherheiten für den von der KfW

nicht besicherten Teil nicht erbracht werden konnten.

 

Die Bundesregierung hat u.a.a. auf Drängen des Handwerks nunmehr regiert. Dazu dürfen wir

nachfolgend ein Schreiben unserer vogtländischen Bundestagsabgeordneten, Frau Magwas,

veröffentlichen. Wir bitten um Kenntnisnahme!

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ihre Kreishandwerkerschaft Vogtland

 

Schreiben unserer vogtländischen Bundestagsabgeordneten Frau Magwas

Beschluss - Eckpunkte zum KfW-Sonderprogramm